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  4. NRW-Waldgesetz: Die Trails bleiben. Vorerst.
Im Mai drohte Nordrhein-Westfalen mit einer 3,5-Meter-Regel durch
die Hintertür. Jetzt hat die Landesregierung ihren Entwurf für
das neue Landeswaldgesetz in den Landtag gebracht, und die alte
Regel für Radfahrer im Wald bleibt bestehen. Ein Erfolg, den sich
die Community erarbeitet hat. Warum wir trotzdem erst durchatmen,
wenn der Gesetzestext auf dem Tisch liegt.

Am 15. September 2026 hat das Ministerium für Landwirtschaft und
Verbraucherschutz in Düsseldorf mitgeteilt, dass der
Gesetzentwurf an den Landtag geht. Dort wird er in den kommenden
Monaten beraten. Aus dem alten Landesforstgesetz soll ein
Landeswaldgesetz werden. Das meiste darin betrifft
Wiederbewaldung, Klimawandel und Bürokratie für Waldbesitzer. Für
uns zählt ein kurzer Absatz.

Der sagt: Die bisherige Regelung zum Radfahren im Wald bleibt
erhalten. Radfahren ist weiterhin auf Straßen und festen Wegen
erlaubt. Neu ist eine Klarstellung zum Thema Motor: Pedelecs,
also E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, dürfen in den
Wald. Fahrzeuge, die ein Kennzeichen brauchen, dürfen es nicht.
Das Ministerium nennt ausdrücklich S-Pedelecs bis 45 km/h,
Segways und E-Scooter.

Ebenfalls weiter verboten bleiben laut Ministerium das
Querfeldeinfahren abseits von Straßen und festen Wegen sowie das
Anlegen illegaler Strecken, Rampen und anderer Bauwerke.

See You on the Trail!

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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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