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  4. OR Landmark Cases - BGE 121 III 453 - Der Hubstapler-Fall
Der teuerste „Schaltfehler“ der Schweizer
Rechtsgeschichte – wie ein einziger voreiliger Brief 28'000
Franken kostete! Ein Unternehmer kauft für seinen
Betrieb einen gebrauchten Hubstapler für 28'000 Franken.
Wichtigste Bedingung im Vertrag: Das Gerät muss ein
Automatikgetriebe haben. Doch geliefert wird ein Modell mit
Handschaltung! Stinksauer weigert sich der Käufer, das Fahrzeug
anzunehmen. Noch am selben Tag tippt er einen Brief an den
Händler und erklärt den sofortigen, fristlosen Rücktritt vom
gesamten Kaufvertrag. Als der Händler wenige Tage später mit dem
korrekten Automatik-Hubstapler vorfährt, winkt der Käufer ab –
der Deal sei schließlich gelaufen. Doch der Händler klagt auf die
vollen 28'000 Franken. Und das Bundesgericht gibt ihm recht! Der
Käufer muss für ein Gerät bezahlen, das er längst nicht mehr
will.

Wie kann das sein? Der Händler liefert das
falsche Getriebe, und der Käufer muss am Ende trotzdem
zahlen?

Welchen winzigen, aber fatalen formalen
Fehler hat der Käufer in seinem Kündigungsbrief
gemacht, der ihn Kopf und Kragen kostete?

In dieser Folge knacken wir die tückischste Dogmatik-Falle des OR
AT und erklären den Unterschied, der in Prüfungen regelmässig
über Bestehen oder Durchfallen entscheidet.

Jetzt reinhören, den Fehler verstehen und dich perfekt
für deine nächste Klausur wappnen!
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„OR Landmark Cases - BGE 121 III 453 - Der Hubstapler-Fall“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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