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  4. OR Landmark Cases: BGE 133 III 257 - Der Papageien-Fall
In dieser Folge knöpfen wir uns den berühmten
Papageien-Fall (BGE 133 III 257) vor.

Was als Kauf von sechs Vögeln für Fr. 4'800.– begann, endete vor
dem Bundesgericht in einer existenzbedrohenden Millionen-Haftung
– und das völlig ohne Verschulden des
Verkäufers!

Die Story: Ein Züchter kauft sechs
Papageien. Einer trägt das hochgradig ansteckende
Pacheco-Virus in sich und steckt den gesamten, wertvollen
Altbestand des Käufers an. Fast alle Tiere sterben. Der
Schaden: knapp 2 Millionen Franken!

Das Problem: Haftet der schuldlose
Verkäufer für diesen Mangelfolgeschaden als
unmittelbaren Schaden
(verschuldensunabhängige Kausalhaftung nach Art. 208 Abs. 2
OR) oder als mittelbaren Schaden
(Verschuldenshaftung nach Art. 208 Abs. 3 OR)?

Das Urteil: Das Bundesgericht stellt klar:
Entscheidend ist allein die Länge der
Kausalkette. Da sich das Virus ohne weitere
Zwischenursachen direkt von Vogel zu Vogel übertrug, ist
der Schaden unmittelbar. Der Verkäufer muss die 2 Millionen
Franken komplett bezahlen!

Strenge Kausalhaftung: Für unmittelbare
Schäden haftet der Verkäufer bei der Wandelung (Art. 208 Abs. 2
OR) immer verschuldensunabhängig.

Die Kausalkette entscheidet: Unmittelbar ist
ein Schaden, wenn er die direkte Folge des Mangels ist.

Ansteckungsschäden im eigenen Bestand sind
klassische unmittelbare Schäden.

Deine Key-Takeaways für die Prüfung: Jetzt
reinhören, die Kausalkette verstehen und für die nächste Klausur
perfekt vorbereitet sein!
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„OR Landmark Cases: BGE 133 III 257 - Der Papageien-Fall“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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