Wie Felix Klein eine offene Rechtsfrage politisch
vorentscheidet.
Deutschlands scheidender Antisemitismusbeauftragter
kritisiert Israel deutlich - und erklärt zugleich den
Völkermord-Vorwurf gegen Israel bis zu einem Gerichtsurteil
pauschal für antisemitisch. Doch dieselbe Bewertung vertreten
inzwischen die Untersuchungskommission der Vereinten Nationen und
Amnesty International. Wer darf vor einem Urteil entscheiden, was
noch legitime Rechtskritik ist und was schon
Judenfeindschaft?
Ein Kommentar von Michael Hollister.
Ein scheidender Regierungsbeauftragter kritisiert Israel so
deutlich, wie es aus seinem Amt selten zu hören ist - und zieht
im selben Atemzug eine Grenze, die weiter reicht als jede
Siedlungskritik. Felix Klein, seit 2018 Beauftragter der
Bundesregierung im Kampf gegen Antisemitismus, nennt die
israelische Siedlungspolitik völkerrechtswidrig und die
Verfolgung von Siedlergewalt zu lasch. Und dann sagt er einen
Satz, der die eigentliche Debatte auslöst: Den pauschalen
Vorwurf, Israel begehe in Gaza Völkermord, werde er so lange als
antisemitisch bezeichnen, bis ein Gericht das Gegenteil
feststelle. Die Frage, die dieser Satz aufwirft, ist nicht, ob
der Vorwurf zutrifft. Die Frage ist, wer vor einem Urteil darüber
entscheidet, was noch legitime völkerrechtliche Kritik ist und
was schon Antisemitismus.
Der Anlass
Am 23. August 2026 erscheint im Kölner Stadt-Anzeiger ein
Interview, das Klein in doppelter Hinsicht bemerkenswert führt.
Zum einen mahnt er Israel offen. Die Siedlungspolitik im
Westjordanland sei völkerrechtswidrig und führe weg von der
Zwei-Staaten-Lösung; die israelische Regierung solle stärker auf
Diplomatie setzen als auf Härte. Die oftmals lasche Behandlung
von Siedlergewalt gegen palästinensische Familien müsse die
israelische Justiz konsequent verfolgen. Das ist, aus dem Mund
des deutschen Antisemitismusbeauftragten, keine
Selbstverständlichkeit.
Zum anderen zieht Klein eine Linie. Kritik an israelischer
Politik werde dort antisemitisch, wo das Existenzrecht Israels
bestritten oder Israel dämonisiert werde, etwa durch einen
Vergleich mit den Nationalsozialisten. Kritik an Israel, so sein
Maßstab, müsse vergleichbar sein mit Kritik an anderen Staaten:
Einwände gegen die Trump-Regierung schlügen ja auch nicht in
Antiamerikanismus um, und Pekings Vorgehen in Tibet werde nicht
gleich als Völkermord gebrandmarkt. Auf die Nachfrage, ob der
Genozid-Vorwurf gegen Israel antisemitisch sei, verweist er auf
das laufende Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof - und
erklärt, er werde den pauschalen Vorwurf „so lange als
antisemitisch bezeichnen, bis das Gericht das Gegenteil
feststellt". Klein scheidet nach acht Jahren aus dem Amt und
wechselt als deutscher Botschafter zur OECD nach Paris.
Was der Satz juristisch berührt
Um die Tragweite dieser Formel zu erfassen, lohnt ein nüchterner
Blick auf das Verfahren, auf das Klein sich beruft. Südafrika hat
Israel im Dezember 2023 vor dem Internationalen Gerichtshof
verklagt und einen Verstoß gegen die Völkermordkonvention geltend
gemacht. Das Gericht hat im Verlauf des Jahres 2024 in mehreren
Schritten vorläufige Maßnahmen angeordnet, unter anderem die
Anweisung, völkermörderische Handlungen zu verhindern und
humanitäre Hilfe zuzulassen. Solche Maßnahmen sind
Sicherungsanordnungen; sie sollen einen möglichen Schaden
abwenden, solange das Verfahren läuft. Eine Feststellung in der
Sache sind sie ausdrücklich nicht. Ein Endurteil darüber, ob
Israel gegen die Konvention verstoßen hat, existiert nicht - und
wer die vorläufigen Maßnahmen als Beleg für einen erwiesenen
Völkermord liest, überdehnt ihre rechtliche Bedeutung ebenso wie
jemand, der aus ihnen einen Freispruch ableiten wollte.
...https://apolut.net/antisemitisch-bis-zum-urteil-von-michael-hollister/
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