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Seit dem 18. August gilt in der EU die E-Evidence-Verordnung
(EEVO). Sie soll Ermittlungen über Ländergrenzen hinweg
beschleunigen. Behörden können sich nun direkt an Diensteanbieter
in anderen EU-Staaten wenden und verlangen, dass diese Daten zu
Tatverdächtigen herausgeben oder sichern. Langwierige staatliche
Rechtshilfe soll dadurch in vielen Fällen entfallen. Die Regeln
erfassen weit mehr als große Telekommunikations- und
Internetkonzerne. Auch Hosting- und Cloud-Dienste, E-Mail-Anbieter,
Domain-Verwalter, soziale Netzwerke und Betreiber von Foren können
von Strafverfolgern angefragt werden. Sie müssen sich bei einem
EU-Portal registrieren. Selbst Anbieter außerhalb der EU müssen
mitmachen, wenn sie ihre Dienste in Europa anbieten, und eine
bevollmächtigte Stelle in der EU melden. In Episode 166 der
Auslegungssache diskutieren Redakteur Holger Bleich und
heise-Justiziar Joerg Heidrich die Folgen mit dem Rechtsanwalt
Thomas Rickert. Er arbeitet vor allem zu Datenschutz- und IT-Themen
und ist Geschäftsführer der Legal-Tech-Plattform EviGate, die
Unternehmen bei der Bearbeitung solcher Anfragen unterstützt.
Besonders kritisch sehen die Gesprächspartner die knappen Fristen.
Für gewöhnliche Herausgaben bleiben zehn Tage. Droht Gefahr für
Leib und Leben oder für wichtige Infrastruktur, müssen Anbieter
innerhalb von acht Stunden reagieren, auch nachts oder am
Wochenende. Daten müssen sie auf Aufforderung unverzüglich sichern.
Dafür brauchen sie laut Rickert eigentlich geschulte Beschäftigte.
Im Unternehmen müssen Zuständigkeiten für solche Fälle geregelt
sein, außerdem der technische Zugriff auf verschiedene Systeme. Wer
sich nicht registriert oder eine Anfrage falsch bearbeitet,
riskiert hohe Bußgelder. Je nach Verstoß können bis zu 500.000 Euro
fällig werden. Bei Unternehmen mit mehr als 25 Millionen Euro
Jahresumsatz kann die Sanktion auf zwei Prozent des weltweiten
Jahresumsatzes steigen. Der Druck könnte Anbieter dazu verleiten,
Daten vorschnell herauszugeben, statt eine Anfrage sorgfältig zu
prüfen. Hinzu kommt ein grundlegendes Problem: Bei Eilanfragen
müssen Anbieter wie erwähnt Daten unter Umständen schon nach acht
Stunden liefern, während die zuständige Behörde im eigenen Land bis
zu 96 Stunden für Einwände hat. Dann sind die Informationen längst
übermittelt. Das kann Journalisten, Ärzte, Rechtsanwälte und deren
Kontaktpersonen gefährden. Anbieter dürfen zwar auf mögliche
Verletzungen vertraulicher Kommunikation hinweisen, die Herausgabe
aber nicht ohne Weiteres verweigern. Die Runde erkennt den Nutzen
schnellerer Ermittlungen bei Terrorismus, Menschenhandel,
Kindesmissbrauch oder Cyberkriminalität an. Dennoch überträgt das
neue E-Evidence-System einen erheblichen Teil der Prüfung auf
private Anbieter, die weder vollständige Ermittlungsakten erhalten
noch ausreichend Expertise haben. Das Fazit fällt deshalb skeptisch
aus: E-Evidence kann Strafverfolgung beschleunigen, schafft aber
zugleich großes Missbrauchspotenzial und setzt den Schutz
vertraulicher Daten unter Druck.

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