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  4. EU verlängert Chatkontrolle - Kritik an Rechtmäßigkeit | Von Claudia Töpper
Ein Kommentar von Claudia Töpper.

Am vergangenen Donnerstag, den 09. Juli 2026 wurde die sogenannte
„Chatkontrolle 1.0“ vom EU-Parlament bis April 2028 verlängert.
(1) Damit haben Plattformbetreiber erneut eine spezielle
Ausnahmeregelung erhalten, E-Mails, Nachrichten und Fotos ihrer
Nutzer, ohne einen gerichtlichen Beschluss, zu scannen. Offiziell
wird dieser Grundrechtseingriff mit dem Ziel der „Aufdeckung
sexuellen Missbrauchs von Kindern“ gerechtfertigt.

Hintergrund

Die Ausnahmeregelung Verordnung (EU) 2021/1232 wurde erstmals am
14. Juli 2021 vom Europäischen Parlament und Rat beschlossen. Sie
trat vom 02. August 2021 bis zum 03. August 2024 in Kraft. Da die
erste Verlängerung unter dem Namen Verordnung (EU) 2024/1307 im
Jahr 2024 bis zum 03. April 2026 galt, fand im März 2026 für die
zweite Verlängerung der Verordnung eine erneute Abstimmung im
EU-Parlament statt. Diese wurde jedoch mit einer deutlichen
Mehrheit abgelehnt. (2)

Die Abstimmung Juli 2026

Der erneute Versuch für eine zweite Verlängerung am 09. Juli 2026
wurde über ein Eilverfahren von der Parlamentspräsidentin,
Roberta Metsola angesetzt. (3) Laut der Webseite der
fraktionslosen EU-Abgeordneten Sibylle Berg und Martin Sonneborn
ist dieses Eilverfahren jedoch unzulässig. Auf ihrer Seite
schreiben sie dazu:

Da der Dringlichkeitsantrag am 07. Juli 2026 die erforderliche
Mehrheit erhielt, folgte zwei Tage später die entscheidende
Abstimmung. (5)

Das Abstimmungsergebnis lautete wie folgt: 314 Abgeordnete
stimmten gegen die Verlängerung, 276 stimmten für eine
Verlängerung und 17 Abgeordnete enthielten sich. Nach dem reinen
Ergebnis wäre die Verlängerung damit erneut abgelehnt worden.
Damit haben von insgesamt 719 Abgeordneten nur 607 an der
Abstimmung teilgenommen. 112 Abgeordnete haben also bei dieser
wichtigen Abstimmung gefehlt.

Auf der Seite des Europäischen Parlaments findet sich jedoch die
Erklärung, warum die Verlängerung dennoch bestätigt wurde. Da
sich das Verfahren bereits in der zweiten Lesung befand, benötigt
das Europäische Parlament in dieser Phase nach Artikel 294 AEUV,
Absatz 7 bis 9 eine absolute Mehrheit seiner Mitglieder, um die
Position des Rates zurückzuweisen oder zu ändern. Bei 719 Sitzen
entsprach das aktuell 360 Stimmen. (6) Eine Verkürzung des
Verlängerungszeitraumes bis August 2027 konnte ebenfalls nicht
beschlossen werden, da die erforderliche absolute Mehrheit nicht
erreicht wurde. (7) 

In der offiziellen Pressemitteilung heißt es, dass das
Abstimmungsergebnis nun

„Das Eilverfahren existiert nur für die erste Lesung, und Artikel
80 der Geschäftsordnung ordnet ausdrücklich an, dass bei
Konflikten die Regeln der zweiten Lesung Vorrang haben.“ (4)„dem
Rat übermittelt [wird], der drei Monate Zeit hat, die Änderungen
zu genehmigen oder
abzulehnen.“ (8)...https://apolut.net/eu-verlangert-chatkontrolle-kritik-an-rechtmassigkeit-von-claudia-topper/
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„EU verlängert Chatkontrolle - Kritik an Rechtmäßigkeit | Von Claudia Töpper“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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