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  4. Die missbrauchte Anschlussberufung – Wo das Bundesgericht der Taktik Grenzen setzt
Darf die Staatsanwaltschaft die Anschlussberufung gezielt als
strategisches Druckmittel einsetzen, um Beschuldigte zum Rückzug
ihres eigenen Rechtsmittels zu zwingen? Mit dieser hochgradig
praxisrelevanten Frage befasst sich unser aktueller juristischer
Deep Dive zum wegweisenden Urteil der Fünferbesetzung des
Bundesgerichts vom 29. Juli 2026 (BGer
6B_688/2025).

Wir sezieren die dogmatische Grenze zwischen legitimer
Strafverfolgung und treuwidrigem, widersprüchlichem
Prozessverhalten (venire contra factum proprium) im Schweizer
Strafprozessrecht:

Das prozesstaktische Manöver: Wie die
Staatsanwaltschaft Zürich erst ihre eigenständige
Hauptberufung zurückzog, um dann mittels einer
nachträglichen Anschlussberufung eine Landesverweisung und
eine SIS-Ausschreibung zu fordern – Punkte, die in erster
Instanz gar nicht beantragt oder thematisiert worden waren.

Die Hebelung des Verschlechterungsverbots:
Warum das Bundesgericht diese Praxis als unzulässige
Druckausübung qualifiziert, um das reformatio in
peius-Verbot auszuhebeln und die Berufung des Beschuldigten
im Keim zu ersticken.

Die Konsequenzen für die Praxis: Was
dieses Urteil für die Verteidigungsstrategie bei drohenden
Landesverweisungen und das künftige Verhalten der
Strafverfolgungsbehörden bedeutet.

Ein absolutes Must-Listen für Strafverteidiger:innen,
Staatsanwält:innen, Richter:innen und alle, die an den feinen
Linien der StPO (Art. 391 und Art. 401) interessiert sind.

Jetzt reinhören und die prozessuale Dynamik hinter BGer
6B_688/2025 im Detail verstehen!
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„Die missbrauchte Anschlussberufung – Wo das Bundesgericht der Taktik Grenzen setzt“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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