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  3. Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht Podcast
  4. „..Es entscheidet allein die Klägerin, was sie ‚ankotzt‘ und was nicht.“
Der Verwaltungsgerichtshof bringt das sehr zugespitzt auf den
Punkt und sagt wörtlich: ‚Unter der Geltung des Grundgesetzes
entscheidet allein die Klägerin, was sie ankotzt und was nicht.‘

Damit meint das Gericht: Das Grundgesetz lässt auch drastische,
emotionale Kritik zu.

Es ist nicht Aufgabe der Gerichte oder des Arbeitgebers, zu
definieren, wann jemand sich aufzuregen hat. Entscheidend ist
nur, ob die Grenze zur Schmähkritik überschritten wird – also ob
es nur noch um die Vernichtung der Person oder des Unternehmens
geht. Und das war hier gerade nicht der Fall.

Podcast:

1. ⁠⁠EuGH - versäumte Klagefrist einer schwangeren
Arbeitnehmerin⁠⁠

Artikel:

1. ⁠⁠ ⁠⁠⁠⁠Kündigung wegen Beleidigung⁠

2. ⁠⁠⁠⁠Kündigung und Kündigungsschutz⁠⁠⁠⁠

3. ⁠⁠⁠⁠Lexikon der Kündigungsgründe⁠

Homepage:

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin

E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

Telefon: 030 74923060

Fax: 030 74923818

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Standort Marzahn:

Rechtsanwalt Andreas Martin Marzahner Promenade 22, 12679 Berlin:
030 74 92 16
55: ⁠⁠⁠⁠⁠info@anwalt-martin.de⁠⁠⁠⁠⁠: ⁠⁠⁠⁠⁠https://www.anwalt-martin.de/⁠⁠⁠⁠⁠
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„„..Es entscheidet allein die Klägerin, was sie ‚ankotzt‘ und was nicht.““

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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