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Beschreibung
vor 3 Tagen
Nicht jede Erbschaft ist willkommen. Droht eine Überschuldung wirkt
sie gar bedrohlich. Doch haben Sie keine Angst. Zur
Gefahrenvermeidung bedarf es keiner Ausschlagung der Erbschaft. In
dieser Folge von Mount Erbrecht beschäftigen sich Christian Rabl
und Andreas Tschugguel mit der Ausschlagung einer Erbschaft. Das
Gesetz stellt sie dem berufenen Erben als Alternative zum Antritt
der Erbschaft zur Wahl. Die nähere Überlegung zeigt allerdings,
dass in der Regel die bloße Passivität die bessere Entscheidung
wäre. Außerdem wird besprochen: • welche Rechtsfolgen eine
Ausschlagung auslöst, • weshalb sie grundsätzlich nicht widerrufen
werden kann, • welche Bedeutung die Erbantrittserklärung hat und •
welche typischen Missverständnisse in der Praxis auftreten.
sie gar bedrohlich. Doch haben Sie keine Angst. Zur
Gefahrenvermeidung bedarf es keiner Ausschlagung der Erbschaft. In
dieser Folge von Mount Erbrecht beschäftigen sich Christian Rabl
und Andreas Tschugguel mit der Ausschlagung einer Erbschaft. Das
Gesetz stellt sie dem berufenen Erben als Alternative zum Antritt
der Erbschaft zur Wahl. Die nähere Überlegung zeigt allerdings,
dass in der Regel die bloße Passivität die bessere Entscheidung
wäre. Außerdem wird besprochen: • welche Rechtsfolgen eine
Ausschlagung auslöst, • weshalb sie grundsätzlich nicht widerrufen
werden kann, • welche Bedeutung die Erbantrittserklärung hat und •
welche typischen Missverständnisse in der Praxis auftreten.
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