Wehrpflichtgesetz: Meldepflicht zurück? | Von Claudia Töpper

Wehrpflichtgesetz: Meldepflicht zurück? | Von Claudia Töpper

vor 1 Monat
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Beschreibung

vor 1 Monat

Rechtsbruch und Kriegsvorbereitung?


Ein Kommentar von Claudia Töpper.


Am Montag, den 01. Juni 2026, berichtete die
Onlinenachrichtenplattform Tagesschau.de, dass der
wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Änderung des
Wehrpflichtgesetzes von dem Verteidigungsminister, Boris
Pistorius als rechtswidrig erachtet.[1] Die Entscheidung des
wissenschaftlichen Dienstes wurde nicht auf der offiziellen Seite
veröffentlicht.[2] Sie soll lediglich dem ARD-Hauptstadtstudio
vorliegen.[3]


Boris Pistorius hatte am 09. April 2026 eine Allgemeinverfügung
erlassen, in dem er die Genehmigungspflicht einer Auslandsreise
außer Kraft setzte, die aufgrund des neuen Wehrpflichtgesetzes
seit Januar 2026 für Männer im wehrfähigen Alter zwischen 17 - 45
Jahren galt, die Deutschland länger als 3 Monate verlassen
möchten.[4] Die Rücknahme in der einseitigen Allgemeinverfügung
lautet wie folgt:
„Ausnahme von der Genehmigungspflicht: Männliche Personen, die
der Genehmigungspflicht nach § 3 Absatz 2 Satz 1 WPflG unterfallen,
werden allgemein von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. Einer
vorherigen Antragstellung oder individuellen Genehmigung bedarf es
nicht.“[5]

Die Linksfraktion hatte das Gutachten bei dem wissenschaftlichen
Dienst in Auftrag gegeben, nachdem die stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker bereits am 15.
April 2026 die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage auf
mögliche Rechtsfehler hingewiesen hatte. Nun gab der
wissenschaftliche Dienst ihr Recht.


Die Begründung


Laut Tagessschau.de begründete der wissenschaftliche Dienst des
Bundestages seine Einschätzung wie folgt. Das
Verteidigungsministerium habe „damit seine Kompetenzen als Teil
der Exekutive weit überschritten.“[6]


Das Ministerium kann laut Wehrpflichtgesetz zwar Ausnahmen von
der Abmeldepflicht erlassen. Jedoch hat es mit der
Allgemeinverfügung eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft
gesetzt. In dem Gutachten soll es weiter heißen: „Diese
Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der
Verfassungsgerichtsbarkeit.“ Das bedeutet, dass nur das
Bundesverfassungsgericht ein Gesetz oder Teile davon aufheben
darf.


Zusätzlich unterstellen die Gutachter dem Verteidigungsminister
in dem 13-seitigen Gutachten „grobe handwerkliche Fehler.“ Was
mit dieser Aussage gemeint ist, zeigt sich in der weiteren
Begründung. So verweisen die Gutachter auf den Grundsatz, dass
bei Ausnahmen von einem Gesetz auch noch Fälle existieren
müssten, für die das Gesetz weiterhin angewendet werden könne.
Andernfalls wäre es keine Ausnahme, sondern der Regelfall. Da die
Formulierung in der Allgemeinverfügung des Verteidigungsministers
jedoch „männliche Personen“ lautet, werden hier explizit alle
männlichen Personen – ohne Ausnahmen – angesprochen, die von der
Genehmigungspflicht bei Auslandsreisen ausgenommen sind. Es gibt
somit keine männlichen Personen, für die dieses Gesetz weiterhin
bestehen bleibt.


Der wissenschaftliche Dienst fügt noch hinzu: „Da dies auch noch
ohne zeitliche Beschränkung erfolge, schaffe das
Verteidigungsministerium damit einen rechtlichen Dauerzustand.
Auch dazu sei die Exekutive nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es,
Gesetze anzuwenden und zu vollziehen.“[7]


Reaktion


Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree
Becker, äußerte sich zum Gutachten wie folgt: dies sei „ein
weiterer Beleg für Inkompetenz und ministerielles
Maximalversagen“. Ihre schriftlichen Hinweise, dass die
Allgemeinverfügung nicht legal sei, „seien von Pistorius‘ Beamten
lapidar beiseite gewischt worden“.[8]


Die Folgen


Gilt nun für alle Männer im wehrfähigen Alter erneut eine
Genehmigungspflicht? Da nur durch den Gesetzgeber oder das
Gericht Gesetze und gesetzliche Vorschriften geändert werden
dürfen, hat auch das Gutachten selbst keine unmittelbare
Rechtswirkung.


..https://apolut.net/wehrpflichtgesetz-meldepflicht-zuruck-von-claudia-topper/


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