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  4. IME035: Gefährdungsdelikte, Beinahe-Unfall, Begriff der konkreten Gefahr (§§ 231, 306a, 315b, 315c StGB)
In dieser Folge spricht Marc erneut mit Prof. Dr. Charlotte
Schmitt-Leonardy. Es geht um Gefährdungsdelikte als besondere Form
der Erfolgsdelikte und die Abgrenzung zu klassischen
Verletzungsdelikten. Ausgehend von der Dogmatik der Erfolgsdelikte
erläutert Prof. Schmitt-Leonardy, was eine konkrete Gefahr
dogmatisch ausmacht, warum Gefährdungsdelikte trotz fehlender
Rechtsgutsverletzung Erfolgsdelikte sind und welche Rolle der
examensrelevante Beinahe-Unfall spielt. Anhand von Beispielen aus
den Straßenverkehrsdelikten, etwa den §§ 315b, 315c StGB, sowie den
Brandstiftungsdelikten, insbesondere § 306a StGB, wird
herausgearbeitet, wie konkrete, abstrakte und abstrakt-konkrete
Gefährdungsdelikte voneinander abzugrenzen sind und weshalb gerade
konkrete Gefährdungsdelikte in Examensklausuren so beliebt sind.
Ihr erfahrt, nach welchen Kriterien sich eine konkrete Gefahr in
der Klausur feststellen lässt, welche Bedeutung die ex-ante
Betrachtung und der Blick eines sachverständigen Beobachters haben
und wie sich dies auf Vorsatz, Rücktritt und die Argumentation zur
objektiven Zurechnung auswirkt. Außerdem wird mit § 231 StGB ein
häufig übersehenes, aber examensrelevantes abstraktes
Gefährdungsdelikt vorgestellt, bei dem bereits die Beteiligung an
einer Schlägerei strafbar sein kann und genau das wichtige
Besonderheiten bei Beteiligung, der objektiven Bedingung der
Strafbarkeit und dem Prüfungsaufbau mit sich bringt. Wie streng
muss man den Gefahrenbereich und die Nähe zum Schadenseintritt in
der Klausur fassen, damit die konkrete Gefahr wirklich vorliegt? In
welchen Konstellationen kippt eine bloß abstrakte Gefährlichkeit in
eine konkrete Gefährdung um und wie können Sachverhaltsdetails euch
dabei helfen? Warum ist § 231 StGB so weit gefasst und welche
kriminalpolitischen Überlegungen stecken hinter dieser Norm, die
teils kritisch gesehen wird? Und wie wirken sich Gefährdungsdelikte
darauf aus, ob und wann ein strafbefreiender Rücktritt noch möglich
ist? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in
dieser Folge von IMR. Viel Spaß beim Hören - und viel Erfolg für
Euer Examen!
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„IME035: Gefährdungsdelikte, Beinahe-Unfall, Begriff der konkreten Gefahr (§§ 231, 306a, 315b, 315c StGB)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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