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IME039: Ärzte und das StGB – Teil 2: Fake-Arzt, Approbation gefälscht, Diebstahl von Urkunden, Anstellungsbetrug, Einwilligung in Heileingriff

IME039: Ärzte und das StGB – Teil 2: Fake-Arzt, Approbation gefälscht, Diebstahl von Urkunden, Anstellungsbetrug, Einwilligung in Heileingriff

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31:21
In der 386. Episode von Irgendwas mit Recht, zugleich Episode 39
von Irgendwas mit Examen, spricht Marc – wie so oft – mit Charlotte
Schmitt-Leonardy, Professorin an der Universität Bielefeld. Dieses
Mal geht es um einen Medizinstudenten, der ohne bestandenes drittes
Staatsexamen als approbierter Arzt arbeiten will. Anhand eines
durchgehenden Falls prüft Prof. Schmitt-Leonardy, ob die Wegnahme
fremder Zeugnisse einen Diebstahl darstellt, warum Fotokopien
mangels Ausstellererkennbarkeit keine Urkunden im Sinne des
Urkundsstrafrechts sind und wann das Herstellen noch Verfälschen
einer Urkunde wirklich vorliegen. Im Zentrum steht die
Betrugsstrafbarkeit bei der Bewerbung als Assistenzarzt,
insbesondere der Eingehungsbetrug und die Berechnung des
Vermögensschadens trotz tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung.
Abschließend geht es um die gefährliche Körperverletzung bei der
Behandlung von Patienten, die Wirksamkeit ihrer Einwilligung und
die Abgrenzung wesentlicher von unwesentlichen Irrtümern. Ab wann
beginnt die Strafbarkeit einer Vorbereitungshandlung? Warum schützt
das Strafrecht Originale, aber nicht deren Kopien? Wieso bleibt die
Betrugsstrafbarkeit auch nach Rückzahlung des Gehalts bestehen?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser
Folge von IMR. Viel Spaß!
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„IME039: Ärzte und das StGB – Teil 2: Fake-Arzt, Approbation gefälscht, Diebstahl von Urkunden, Anstellungsbetrug, Einwilligung in Heileingriff“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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