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  4. IME036: Vergessene Delikte Teil I, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, falsche Verdächtigung, Strafvereitelung (§§ 113, 114, 145d, 164, 258 StGB)
IME036: Vergessene Delikte Teil I, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, falsche Verdächtigung, Strafvereitelung (§§ 113, 114, 145d, 164, 258 StGB)

IME036: Vergessene Delikte Teil I, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, falsche Verdächtigung, Strafvereitelung (§§ 113, 114, 145d, 164, 258 StGB)

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In dieser Irgendwas mit Examen-Episode spricht Prof. Dr. Charlotte
Schmitt-Leonardy über sogenannte vergessene Delikte im Strafrecht,
also Vorschriften, die in Vorlesungen, Reps und Klausuren leicht
unter den Tisch fallen, obwohl sie häufig an examensrelevante
Konstellationen andocken. Ausführlich geht es zunächst um den
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB und den
tätlichen Angriff nach § 114 StGB, einschließlich ihrer Funktion
als lex specialis zur Nötigung, der Bedeutung der Rechtmäßigkeit
der Diensthandlung als objektive Strafbarkeitsvoraussetzung und der
Frage, wie weit man in einer Strafrechtsklausur wirklich
öffentlich-rechtlich prüfen muss. Anhand eines Fußballfalles rund
um einen Platzverweis im Stadion und den Einsatz der Polizei werden
typische Klausurkonstellationen, die Rolle von Reformen,
Qualifikationen und Irrtümern sowie das Verhältnis zu Delikten wie
Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Straßenverkehrsdelikten
aufgezeigt. Im zweiten Teil wendet sich Charlotte drei weiteren
gerne vergessenen Normen zu: dem Vortäuschen einer Straftat nach §
145d StGB, der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB und der
Strafvereitelung nach § 258 StGB. Sie erläutert, wann eine Anzeige
gegen Unbekannt nicht ausreicht, was unter Vortäuschen und
Verdächtigen zu verstehen ist, warum § 164 eine objektiv falsche
Beschuldigung einer konkret individualisierbaren Person voraussetzt
und in welchem Verhältnis § 145d StGB zu § 164 StGB steht. Zudem
werden typische Fallgestaltungen mit Brüdern oder Freunden, die den
wahren Täter schützen wollen, der Nemo-tenetur-Grundsatz, die
Bedeutung von Anfangsverdacht und Zeugenaussagen sowie die
Privilegierung der Angehörigenhilfe in § 258 Abs. 6 besprochen. Wie
und warum werden Konstellationen zu §§ 113, 114, 145d, 164 und 258
StGB aus Prüfersicht oft mit Klassikern wie Körperverletzung,
Diebstahl oder Aussagedelikten kombiniert? Wie findet man in der
Klausur diese vergessenen Delikte, wenn sie im Rep kaum vorkamen?
Wie weit muss eine verwaltungsrechtliche Prüfung zu polizeilichen
Maßnahmen wirklich gehen, um im Examen zu überzeugen, ohne sich zu
verzetteln? Welche Rolle spielt das Systemverständnis des Straf-
und Strafprozessrechts, etwa beim Zusammenspiel von Selbstschutz,
Aussagepflichten, Justizschutz und Ressourcenschonung?
 Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in
dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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