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Honorarermittlung beim Brandschutz, ein ganz spezielles Thema…
Einige meinen sogar, das Honorar eines Brandschutzplaners wäre
“völlig aus der Luft gegriffen”. Spannend. Tatsächlich gibt es beim
Brandschutz derzeit keine gesetzliche Grundlage, die einem
Brandschutzplaner vorschreibt, wie er das Honorar für seine
angebotenen Leistungen zu ermitteln hat. Was es aber gibt, sind
Angebote, die das Leistungsbild für das zu betrachtende Gebäude
abgebildet und beschreiben. Und meinen tipp, wenn du als Bauherr
oder Projektentwickler so ein Angebot vergleichst, den hörst du
heute im Podcast. Reinhören lohnt sich! Und wenn du mit einem
echten Experten zusammenarbeiten willst, der wirklich up to date
ist und ein echter Partner an deiner Seite, dann lass uns doch mal
reden. Geh auf www.tub-brandschutz.com und buche dort ein
kostenloses Erstgespräch.
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„So geht Brandschutz!: #060 - Missverständnisse Teil 1“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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