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104 - Gekauft, lizenziert, ausgeschlossen? Die Rolle von Barrierefreiheit beim Software-Einkauf

104 - Gekauft, lizenziert, ausgeschlossen? Die Rolle von Barrierefreiheit beim Software-Einkauf

Lizenzlage vor 5 Monaten
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Software ist heute das wichtigste Werkzeug in vielen Berufen. Doch
was passiert, wenn dieses Werkzeug für einen Teil der Menschen gar
nicht nutzbar ist? In dieser Folge der Lizenzlage spricht Holger
Hoheisel mit Ernst Heßdörfer (Teamleiter IT beim BFW Würzburg) und
Rainer Brell (Projektleiter „NVDA nachhaltig“) über die
Barrierefreiheit von Software und ihre Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt für blinde und sehbehinderte Menschen. Im Gespräch
erklären die beiden Experten vom Bildungszentrum für Blinde und
Sehbehinderte, wie Screenreader funktionieren, welche technischen
Anforderungen barrierefreie Software erfüllen muss und warum
fehlende Zugänglichkeit oft bereits im Software-Freigabeprozess
übersehen wird. Die Folge zeigt außerdem, welche konkreten
Auswirkungen fehlende Barrierefreiheit im Arbeitsalltag hat – etwa
wenn Praktika oder berufliche Entwicklungsmöglichkeiten an
technischen Hürden scheitern. Gleichzeitig wird deutlich:
Unternehmen können durch barrierefreie Software nicht nur
gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch Zugang zu
qualifizierten Fachkräften gewinnen. Show Notes und weiterführende
Ressourcen: Normen und Richtlinien • WCAG – Web Content
Accessibility Guidelines:
https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag • BITV –
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (Deutschland):
https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html • EN
301 549 – Europäische Norm für digitale Barrierefreiheit:
https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/en301549/en301549-node.html
• Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – gültig ab 28. Juni
2025: https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg Das BFSG betrifft
primär den Verbrauchermarkt. Gleichzeitig wird betont, dass
öffentliche Einrichtungen bereits heute zur digitalen
Barrierefreiheit verpflichtet sind. Ab 2025 erweitern sich die
Anforderungen insbesondere für Produkte und digitale
Dienstleistungen. Tests und Prüfstellen für Barrierefreiheit • BIT
inklusiv – Prüfstellen: https://www.bit-inklusiv.de/pruefstellen/ •
Softwaretest BIT inklusiv: https://softwaretest.bit-inklusiv.de •
BIK BITV-Test (insbesondere für Webseiten):
https://bitvtest.de/tests-und-beratung/bik-bitv-test-web •
Accessibility Audit – eye-able:
https://eye-able.com/de/audit-report • Screenreader-Test des
Bundes:
https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/barrierefreie_it/pruefen/produktorientierter-test/screenreader/screenreader-test-node.html
Weiterführender Beitrag ZDF WISO – Digitale Barrierefreiheit:
https://www.zdf.de/play/magazine/wiso-104/digitale-barrierefreiheit-110
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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