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  4. StGB - Vermögensdelikte Teil 2 - Die Eigentumsdelikte – Was Diebstahl von Raub und Veruntreuung trennt
Heute setzen wir unsere dreiteilige Serie zu den
Vermögensdelikten fort und nehmen uns in dieser zweiten
Episode die Eigentumsdelikte (Art. 137
ff. StGB) vor.

In dieser Folge dreht sich alles um Straftaten, die den Schutz
einer konkreten Sache angreifen – sei es durch Wegnahme,
Vertrauensbruch oder sogar Gewalt.

Wir klären den juristischen Klassiker, wo genau die feine
Trennlinie zwischen den verschiedenen Aneignungsdelikten verläuft
und warum man bei einer Sache, die einem bereits anvertraut
wurde, gar keinen Diebstahl mehr begehen kann.

Zusätzlich tauchen wir tief in die knifflige Dogmatik ein:

Warum ist der "Bruch fremden und die Begründung neuen
Gewahrsams" das absolute Nadelöhr jeder Diebstahlsprüfung?

Warum bricht der Veruntreuer keinen Gewahrsam, sondern
begeht einen reinen Vertrauensbruch an einer ihm zuvor
"anvertrauten" Sache?

Wann eskaliert ein Diebstahl durch Tatmittel wie Gewalt
oder Drohung zum Raub? 🥷

Und wir werfen einen Blick auf das dogmatische
Auffangbecken, die unrechtmässige Aneignung
(Art. 137 StGB).

Da die KI diese Episode eigenständig generiert hat, ist euer
kritisches Mitdenken gefragt! Bitte forscht in euren eigenen
Unterlagen und Lehrbüchern nach, wenn euch das Gefühl
beschleicht, dass etwas nicht ganz stimmen könnte. Viel Spass
beim Zuhören, kritischen Mitdenken und viel Erfolg bei der
Prüfungsvorbereitung!

Hier lang geht's zum Strafgesetzbuch:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/444/de
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„StGB - Vermögensdelikte Teil 2 - Die Eigentumsdelikte – Was Diebstahl von Raub und Veruntreuung trennt“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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