neues Befristungsrecht 2026
17 Minuten
Beschreibung
vor 1 Monat
Befristung für Altersrentner ab dem 1.01.2026
Mit der Neuregelung des § 41 Abs. 2 SGB VI können
Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern, die die Regelaltersgrenze
erreicht haben, abweichend vom Vorbeschäftigungsverbot des § 14
Abs. 2 Satz 2 TzBfG erneut sachgrundlos befristet werden.
Voraussetzung ist: jeder Vertrag darf (wie beim klassischen § 14
Abs. 2 TzBfG) maximal zwei Jahre dauern, kann innerhalb dieses
Zeitraums höchstens dreimal verlängert werden, die weitere
Besonderheit: insgesamt dürfen diese Arbeitsverhältnisse maximal
acht Jahre andauern und es dürfen höchstens zwölf befristete
Arbeitsverhältnisse auf diese Weise geschlossen werden.
Artikel:
1. befristeter Arbeitsvertrag - was man wissen muss!
2. Entfristungsklage
3. eingescannte Unterschrift bei einer Befristung
4. befristete Erhöhung der Arbeitszeit
Homepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christburger Str. 23, 10405 Berlin
E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
Telefon: 030 74923060
Fax: 030 74923818
Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
Weitere Episoden
19 Minuten
vor 4 Tagen
21 Minuten
vor 1 Woche
16 Minuten
vor 2 Wochen
20 Minuten
vor 3 Wochen
18 Minuten
vor 1 Monat
In Podcasts werben
Abonnenten
Donaueschingen
Kommentare (0)