Der Rechtsstaat: House of Cards
Daniel Günther, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein,
erregt sich über unbequeme Medien, möchte die Wahrheit
kontrollieren, und dabei bleibt sie auf der Strecke. Die Frage, ob
das ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates ist,...
50 Minuten
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In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und...
Beschreibung
vor 1 Monat
Daniel Günther, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein,
erregt sich über unbequeme Medien, möchte die Wahrheit
kontrollieren, und dabei bleibt sie auf der Strecke. Die Frage, ob
das ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates ist,
beantwortet Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler.
Überraschende Wahrheiten lieferte der ehemalige Gesundheitsminister
Jens Spahn in der Enquetekommission des Bundestages zur
Corona-Pandemie. Diese analysiert Rechtsanwalt Tobias Gall. Die
Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht sich heftiger
Kritik ausgesetzt. Auch weil das Gericht sich auf unzureichende
wissenschaftliche Grundlagen stütze, womit es die Wahrheit nicht
korrekt erfasse. Diese Entscheidung und die zugrunde liegende
Maxime erläutert der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau.
erregt sich über unbequeme Medien, möchte die Wahrheit
kontrollieren, und dabei bleibt sie auf der Strecke. Die Frage, ob
das ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates ist,
beantwortet Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler.
Überraschende Wahrheiten lieferte der ehemalige Gesundheitsminister
Jens Spahn in der Enquetekommission des Bundestages zur
Corona-Pandemie. Diese analysiert Rechtsanwalt Tobias Gall. Die
Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht sich heftiger
Kritik ausgesetzt. Auch weil das Gericht sich auf unzureichende
wissenschaftliche Grundlagen stütze, womit es die Wahrheit nicht
korrekt erfasse. Diese Entscheidung und die zugrunde liegende
Maxime erläutert der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau.
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