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Beschreibung
vor 8 Monaten
In dieser Fortsetzung zum Thema Swatting
analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und Sarah Obino, was
passiert, wenn falsche Notrufe zu gefährlichen Polizeieinsätzen
führen. Nachdem in Teil 1 die Strafbarkeit des Anrufs im
Mittelpunkt stand, geht es diesmal um die Folgen: Wenn
Spezialeinheiten aufgrund eines fingierten Notrufs einschreiten
und dabei eine unschuldige Person verletzen oder festnehmen – wer
trägt die strafrechtliche Verantwortung?
Diese Folge beleuchtet, warum die Polizei in solchen Fällen
gerechtfertigt handelt (§ 21 SPG), der Swatter aber dennoch für
die daraus entstehenden Körperverletzungen oder
Freiheitsentziehungen verantwortlich sein kann. Anhand der
Beteiligungslehre (§ 12 StGB) diskutieren Zerbes
und Obino, ob der Swatter als Bestimmungstäter
oder sogar als verdeckter unmittelbarer Täter
gilt, obwohl er selbst keinen Finger rührt.
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