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  4. Klartext Strafrecht: STEOP IV - SoSe 2026
In dieser Folge von Klartext Strafrecht – STEOP
IV geht es um besondere Erscheinungsformen der
strafbaren Handlung, allen voran um den Versuch nach § 15
StGB. Professorin Ingeborg Zerbes erklärt, wann eine
bloße Vorbereitung endet und ein strafbarer Versuch beginnt,
warum Fahrlässigkeitsdelikte nicht versucht werden können und
welche Bedeutung die ausführungsnahe Handlung für die
Strafbarkeit hat.

Außerdem behandelt die Folge zentrale Fragen zur
Beteiligung am Versuch, zum Rücktritt
vom Versuch nach § 16 StGB und zur absoluten
Untauglichkeit des Versuchs nach § 15 Abs 3 StGB. Anhand
anschaulicher Beispiele wird gezeigt, wann ein Versuch strafbar
bleibt, wann freiwilliger Rücktritt zur Strafbefreiung führen
kann und warum die Abgrenzung zwischen relativ und absolut
untauglichem Versuch in der Prüfung besonders sorgfältig zu
begründen ist.
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„Klartext Strafrecht: STEOP IV - SoSe 2026“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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