#30 Der erbunfähige Verfasser

#30 Der erbunfähige Verfasser

57 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat
Mit § 591 ABGB hat der Gesetzgeber dem Verfasser des fremdhändigen
Testaments die Möglichkeit genommen, auf Grundlage dieses
Testaments zu erben. Das ist eine bemerkenswerte Abweichung vom
alten Recht, deren Bedeutung bisher noch nicht realisiert wurde.

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