#30 Der erbunfähige Verfasser

#30 Der erbunfähige Verfasser

vor 6 Monaten
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Beschreibung

vor 6 Monaten
Mit § 591 ABGB hat der Gesetzgeber dem Verfasser des fremdhändigen
Testaments die Möglichkeit genommen, auf Grundlage dieses
Testaments zu erben. Das ist eine bemerkenswerte Abweichung vom
alten Recht, deren Bedeutung bisher noch nicht realisiert wurde.
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