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  4. Von Katzen-Netzen bis Steckersolar: BGH verschiebt Grenzen der baulichen Veränderung
In dieser Folge von VERWALTUNG4U begrüßt Massimo Füllbeck mal
wieder die Kölner Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht Cathrin Fuhrländer. Gemeinsam werfen sie
einen praxisnahen Blick auf zwei aktuelle Entscheidungen des
Bundesgerichtshofs, die für die tägliche Arbeit von WEG-Verwalter
von großer Bedeutung sind.

Themen der Folge:

Steckersolargeräte & bauliche Veränderungen: Ab wann
liegt eine bauliche Veränderung vor? Reicht schon eine optische
Veränderung wie ein Katzennetz oder ein Schrank auf dem Balkon –
oder braucht es zwingend einen Substanzeingriff? Der BGH sorgt
für Klarheit und verschiebt die Grenzen neu.

Drei Angebote Pflicht? Muss die Verwaltung bei Gutachtern und
Anwälten immer mehrere Vergleichsangebote einholen? Der BGH sagt:
nein – und stellt gleichzeitig klar, wie mit nachträglichen
Genehmigungen und der Rolle des Verwalters im Außen- und
Innenverhältnis umzugehen ist.

Praxis-Tipps für Verwalter: Im Zweifel Beschlüsse einholen,
die Eigentümer entscheiden lassen und Haftungsfallen vermeiden –
Massimo Füllbeck und Cathrin Fuhrländer geben konkrete
Empfehlungen für den Alltag.

Bleiben Sie auf dem Laufenden und hören Sie rein in
"Verwaltung4U" – dem Podcast, der komplexe Themen der
Immobilienverwaltung verständlich und praxisnah präsentiert.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Unterhaltung und freuen uns auf
Ihre Kommentare.

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„Von Katzen-Netzen bis Steckersolar: BGH verschiebt Grenzen der baulichen Veränderung“

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