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Wichtiger Hinweis zu Beginn: Diese Episode stellt keine
Abrechnungs- oder Rechtsberatung dar. Sie bietet eine sachliche
Einordnung öffentlich zugänglicher Informationen und
wissenschaftlicher Studien. Maßgeblich bleiben stets die geltenden
Verträge, Gesetze und die individuelle medizinische Indikation –
sowie die Verantwortung der Behandelnden in Praxis und Klinik. ⸻
Inhalt dieser Episode: In dieser fundierten Folge erfährst du, wie
Mikrostromtherapie sich regelkonform in die physiotherapeutische
Blankoverordnung einfügt – und welche Verantwortung und Chancen
sich daraus ergeben. ️ In dieser Episode erfährst du: • Was eine
Blankoverordnung ist – kurz erklärt • Ob Mikrostrom
abrechnungsfähig ist (Spoiler: ja, als Elektrotherapie X1302) • Wie
Mikrostrom sich sinnvoll und wirtschaftlich in den Maßnahmenmix
integrieren lässt • Welche Evidenz es für Mikrostrom bei Schulter,
Knie und Schmerz gibt • Warum Mikrostrom mit biophysikalischen
Prinzipien wie Gewebeantwort, Entropie und Rückkopplung arbeitet •
Wie du Mikrostrom im Rahmen der Blankoverordnung dokumentierst und
abrechnungssicher einsetzt • Beispiele für Mini-Algorithmen aus der
Praxis: Post-OP-Schulter, Impingement, Kniearthrose • Die
wichtigsten rechtlichen und qualitativen Grundlagen in 3 Punkten
zusammengefasst ⸻ Dein Take-home: Mikrostrom ist kein Ersatz für
manuelle Therapie – aber ein regelkonformer und evidenzbasierter
Baustein zur Schmerzreduktion, Tonusregulation und Ödemkontrolle.
Wenn du im Sinne der Blankoverordnung therapierst, kannst du
Mikrostrom gezielt als Elektrotherapie X1302 einsetzen –
vorausgesetzt, du dokumentierst transparent und orientierst dich an
der Reaktionslage des Gewebes. Weitere Informationen unter:
https://www.luxxamed.de/2025/09/18/blankoverordnung-physiotherapie-mikrostrom/
⸻ Erwähnte Studien und Quellen: • Yi et al. (2021): Mikrostrom nach
Rotatorenmanschettenrekonstruktion • Iijima & Takahashi (2021):
Systematischer Review zu muskuloskeletalem Schmerz • Pilot-RCTs zur
Kniearthrose (inkl. Placebo-kontrollierter Designs) •
GKV-Spitzenverband: Anlage 1 zur Heilmittel-Richtlinie (§ 125 SGB
V)
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„Blankoverordnung in der Physiotherapie“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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