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LAG München, Urteile vom 16.04.2025 und 04.06.2025 – 11 Sa 456/23
– Kurzfassung

Sachverhalt:

Jurastudent als geringfügig beschäftigte Servicekraft. Nach
Initiative zur Betriebsratswahl: weniger Dienste, Versetzung
in die Küche, fristlose Kündigung. Arbeitgeber insolvent.

Entscheidungspunkte:

Vergütung: Vor- und Nacharbeiten zur Insolvenztabelle
anerkannt; Dienstpläne als Nachweis ausreichend.

Lohnabzug: „Gläsergeld“ unzulässig; Aufwendungsersatz für
Reinigung der Dienstkleidung geschuldet.

Annahmeverzug: Reduzierung der Dienste aus
betriebsratsfeindlichem Motiv begründet Annahmeverzug; kein
wörtliches Angebot nötig (BAG 5 AZR 819/09).

Schadensersatz: Ersatz von Verdienst- und Trinkgeldausfall
wegen Beeinträchtigung der Betriebsratswahl.

Persönliche Haftung: Geschäftsführer haftet wegen Verstoßes
gegen § 20 Abs. 2 BetrVG; Klageerweiterung in 2. Instanz
zulässig.

Diskriminierung/Entschuldigung: Altersdiskriminierende
Äußerung festgestellt; Entschuldigungspflicht unter Bezug auf
EuGH C-507/23; teilweise Versäumnisurteil.

Neuer Arbeitgeber: Urlaubsgewährung und Wiederaufnahme in
WhatsApp-Gruppe zugesprochen (Versäumnisurteil).

Rechtsmittel: Versäumnisurteile nicht rechtskräftig; Revision
nicht zugelassen, Nichtzulassungsbeschwerde möglich.

Artikel:

1. Arbeitslohn einklagen

2. Lohnklage

3. Arbeitszeiterfassung

Podcastfolgen:

1. ⁠aktuelle BAG-Entscheidung: Umkleidezeit =
Arbeitszeit?

2. Fahrzeit = Arbeitszeit?

Homepage:

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in
Marzahn⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht
in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

️ Podcast von Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für
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