#77 Urlaubsabgeltung: Sommer ohne Palmen

#77 Urlaubsabgeltung: Sommer ohne Palmen

14 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten
Urlaub einfach ausbezahlen lassen? Technisch ausgedrückt: abgelten?
Davon hält das Bundesurlaubsgesetz nichts und sieht das nur in
besonderen Konstellationen vor. In der Praxis häufig dann ein
Thema, wenn Arbeitsverhältnisse enden und Urlaubstage nicht mehr
genommen werden können. Britta und Maraike gehen in dem
Zusammenhang auch auf das krankheitsbedingte Verfallen oder auch
Nichtverfallen von Urlaubsansprüchen ein. Dann wird es kurz
erstaunlich, wenn es ans Ausrechnen geht, denn dafür rechnet man
mit 13 Wochen. Nun denn. Aber was ist, wenn man schon zu viel
Urlaub genommen hat? Jan meint, dann müsse es doch auch eine
Urlaubsabgeltung andersherum geben. Allerdings hat die Mathematik
im Arbeitsrecht dann doch ihre eigenen Gesetze. Was ihr hier hört,
bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann
insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen,
welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern
verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und
Vollständigkeit.

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