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  4. Währungskursverluste bei Konzerndarlehen
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht besprechen
Dr. Christian Bohlmann und Dr. Vera Niestegge eine aktuelle
Entscheidung des 10. Senats zu der Frage:

Sind Währungskursverluste aus Konzerndarlehen steuerlich
abziehbar – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Anhand des Streitfalles, in dem es um ein Konzern-Darlehens in
Schweizer Franken ging, das im Streitjahr 2016 zu einem
realisierten Kursverlust führte, beleuchtet die Podcast-Folge…

…die Voraussetzungen der Fremdüblichkeit und wirtschaftlichen
Eigenständigkeit i.Sv. § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG a.F.,

…den systematischen Regelungsgehalt des § 8b Abs. 3 KStG in
seiner damaligen und heutigen Fassung,

…und die Abgrenzung zwischen handelsrechtlicher Bewertungseinheit
und steuerlicher Verrechnungspflicht.

Außerdem geht es um die gesetzgeberische Reaktion ab dem Jahr
2022 – mit der Einführung des neuen § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG, der
inzwischen für Klarheit sorgt, aber auf Altfälle wie den hier
besprochenen nicht anwendbar ist.

Zur besprochenen Entscheidung: FG Münster, Urteil vom 20.02.2025
– 10 K 764/22 K:
https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/10_K_764_22_K_Urteil_20250220.html
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„Währungskursverluste bei Konzerndarlehen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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