#69 Elternunterhalt: Kinder haften für ihre Eltern

#69 Elternunterhalt: Kinder haften für ihre Eltern

31 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten
Kinder können von ihren Eltern Unterhalt verlangen. Weniger
beachtet ist die andere Richtung: Kinder, die für ihre Eltern
aufkommen müssen. Jens ist Fachanwalt für Familienrecht und stellt
direkt zu Beginn klar: Das Gesetz spricht von Verwandten in gerader
Linie – und die gibt’s eben in zwei Richtungen. Der in der Praxis
relevante Fall ist gleichwohl etwas anders gelagert: Die Rente
reicht nicht aus und für die Pflegekosten kommt ein
sozialrechtlicher Leistungsträger auf, der gern die möglicherweise
gutverdienenden Kinder anzapfen möchte. Und das geht grundsätzlich.
Aber interessant wird es in den juristischen Feinheiten. Was ihr
hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung
dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung
ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles
berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne
Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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