Der Rechtsstaat: Meinung schützt vor Strafe nicht
vor 1 Jahr
Dieser Umkehrschluss aus Art. 5 GG ist immer häufiger zu vernehmen,
wenn es um die „falsche“ Meinung geht. So berichtet Rechtsanwalt
Markus Roscher über seinen ganz persönlichen Fall seiner
Meinungsäußerung zu Habeck & Co. Die unbequeme Meinung...
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In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und...
Beschreibung
vor 1 Jahr
Dieser Umkehrschluss aus Art. 5 GG ist immer häufiger zu vernehmen,
wenn es um die „falsche“ Meinung geht. So berichtet Rechtsanwalt
Markus Roscher über seinen ganz persönlichen Fall seiner
Meinungsäußerung zu Habeck & Co. Die unbequeme Meinung des
Querdenken-Initiators Michael Ballweg brachte ihn neun Monate in
U-Haft. Zeit für eine Wasserstandsmeldung seines Verteidigers Ralf
Ludwig zum Verfahren in Stuttgart. Und die Richterin
Dr. Clivia von Dewitz nimmt den Fall des
Aktionskünstlers Simon Rosenthal zum Anlass, die neueren
Entwicklungen zum Volksverhetzungstatbestand des § 130
StGB kritisch zu bewerten.
wenn es um die „falsche“ Meinung geht. So berichtet Rechtsanwalt
Markus Roscher über seinen ganz persönlichen Fall seiner
Meinungsäußerung zu Habeck & Co. Die unbequeme Meinung des
Querdenken-Initiators Michael Ballweg brachte ihn neun Monate in
U-Haft. Zeit für eine Wasserstandsmeldung seines Verteidigers Ralf
Ludwig zum Verfahren in Stuttgart. Und die Richterin
Dr. Clivia von Dewitz nimmt den Fall des
Aktionskünstlers Simon Rosenthal zum Anlass, die neueren
Entwicklungen zum Volksverhetzungstatbestand des § 130
StGB kritisch zu bewerten.
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