Der Rechtsstaat: Das merkwürdige Verhältnis von Geben und Nehmen in Deutschland
Gegeben hat der Staat: Die Warburg-Bank war in rechtswidrige
Cum-Ex-Geschäfte verwickelt und durfte die daraus erschlichenen 155
Millionen Euro behalten. Wieso gab es keine Steuerrückforderung?
Über die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes...
46 Minuten
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In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und...
Beschreibung
vor 1 Jahr
Gegeben hat der Staat: Die Warburg-Bank war in rechtswidrige
Cum-Ex-Geschäfte verwickelt und durfte die daraus erschlichenen 155
Millionen Euro behalten. Wieso gab es keine Steuerrückforderung?
Über die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes unterhalten
wir uns mit Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht
an der Uni Oldenburg. Genommen wird Tausenden Mitbürgern gerade
ihre Existenz durch Entlassungen. Umgekehrt fragen sich
Arbeitgeber, wen sie eigentlich noch kündigen dürfen.
Arbeitsrechtler Tobias Gall erklärt die juristisch wichtigen
Aspekte betriebsbedingter Kündigungen. Genommen wurde während des
Corona-Regimes allen Bürgern die Freiheit, manchen auch Gesundheit
und Existenz. Doris König, Vizepräsidentin des
Bundesverfassungsgerichts, betonte in der Presse, das Gericht habe
„absolut richtig” entschieden. Ähnlich äußert sich Andreas
Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts.
Medizinrechtler Carlos A. Gebauer ordnet das Selbstlob ein.
Cum-Ex-Geschäfte verwickelt und durfte die daraus erschlichenen 155
Millionen Euro behalten. Wieso gab es keine Steuerrückforderung?
Über die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes unterhalten
wir uns mit Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht
an der Uni Oldenburg. Genommen wird Tausenden Mitbürgern gerade
ihre Existenz durch Entlassungen. Umgekehrt fragen sich
Arbeitgeber, wen sie eigentlich noch kündigen dürfen.
Arbeitsrechtler Tobias Gall erklärt die juristisch wichtigen
Aspekte betriebsbedingter Kündigungen. Genommen wurde während des
Corona-Regimes allen Bürgern die Freiheit, manchen auch Gesundheit
und Existenz. Doris König, Vizepräsidentin des
Bundesverfassungsgerichts, betonte in der Presse, das Gericht habe
„absolut richtig” entschieden. Ähnlich äußert sich Andreas
Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts.
Medizinrechtler Carlos A. Gebauer ordnet das Selbstlob ein.
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