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  4. Betriebs- oder Verwaltungsvermögen bei Vermietungsabsicht
In der ersten Folge des PodcaSteuerrecht  im neuen Jahr
sprechen Herr Dr. Christian Bohlmann und Frau Dr. Vera Niestegge
über zwei aktuelle Entscheidungen des 3. Senats des FG Münster.
Die Urteile vom 14. November 2024 (Aktenzeichen: 3 K 906/23 und 3
K 908/23) wurden am 2. Januar 2025 veröffentlicht und
thematisieren die schenkungsteuerliche Einordnung ungenutzter
Grundstücke, die sich noch im Zustand der Bebauung befinden.

Die Diskussion beleuchtet unter anderem:

die Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Betriebsvermögen
gemäß § 13b ErbStG,

die Bedeutung des Zustandes der Grundstücke am
Bewertungsstichtag für die tatbestandliche Einordnung i § 13b
ErbStG,

mögliche über die Fallgestaltung hinausgehende Konsequenzen
für die Nachfolgeplanung.

Die Entscheidungen des 3. Senates sind unter 3 K 906/23 F
(https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/3_K_906_23_F_Urteil_20241114.html)
und unter 3 K 908/23 F
(https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/3_K_908_23_F_Urteil_20241114.html)
abrufbar.

Mittlerweile sind zu den Besprechungsentscheidungen unter dem Az
II R 37/24 und II R 38/24 auch Revisionsverfahren beim BFH
anhängig.
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„Betriebs- oder Verwaltungsvermögen bei Vermietungsabsicht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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