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Am 1.1.1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft. Es war die
erste privatrechtliche Kodifikation, die für das gesamte
Reichsgebiet Gültigkeit besaß. Die wesentlichen Regelungen zum
Familienrecht gestaltete ein wichtiger Jurist, den wir in dieser
Podcast-Folge vorstellen: Gottlieb Planck.

Unser Gast ist Professor Schwab, langjähriger Gesamtschriftleiter
der FamRZ und Fachmann für Rechtsgeschichte. Er gibt uns
interessante Einblicke in Plancks Schaffen und in seine
Arbeitsweise. Wir erfahren zum Beispiel, wie der Jurist trotz
seines schweren Augenleidens arbeiten konnte und welche
Schwierigkeiten und Hürden bei der Konzeption des BGB für ihn
noch auftauchten. Wie positionierte sich Planck im Hinblick auf
die Frauenrechte? Gab es damals schon Lobbyismus und wer waren
Plancks stärkste Gegner? Am meisten interessiert uns in dieser
Folge aber: Was kann der Gesetzgeber heute von Gottlieb Planck
lernen – sowohl gesamteuropäisch als auch auf nationaler Ebene?

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„Folge 25: Gottlieb Planck“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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