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Gleich zwei neue Aufgaben stehen für unseren Gast Dr. Petra Volke
an: Im Juni 2026 wurde sie in die Expertengruppe des Europarates
zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt,
GREVIO, gewählt; außerdem fiel die Entscheidung über ihre
Berufung zur Richterin am Bundesgerichtshof. In Folge 36 sprechen
wir mit ihr darüber, wie man GREVIO-Mitglied wird, wie die Wahl
zur BGH-Richterin abläuft – und was diese neuen Tätigkeiten für
sie bedeuten.

Von dort führt das Gespräch mitten hinein in ein Thema, das das
Familienrecht derzeit besonders beschäftigt: häusliche und
geschlechtsbezogene Gewalt. 2017 ratifizierte Deutschland die
Istanbul-Konvention – trotzdem werden jährlich mehr[nbsp]Fälle
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gemeldet.[nbsp]Uns
interessiert, was die Konvention überhaupt unter Gewalt versteht
und wer im Verfahren eigentlich beurteilt, ob Gewalt vorliegt.
Wir möchten von Petra Volke außerdem wissen, warum es so
schwierig ist, belastbare Daten zu Gewalt gegen Frauen zu
gewinnen. Mit Blick auf die aktuellen Gesetzesvorhaben im
Kindschafts- und Verfahrensrecht geht es schließlich um ganz
praktische Fragen: Was ist beim Umgangsrecht geplant? Was
bedeutet eine stärkere Verfahrensstellung von Kindern? Und reicht
neues Recht allein – oder braucht es vor allem mehr Wissen über
häusliche Gewalt in den Familiengerichten?

Zu den Shownotes
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„Folge 36: Gewalt gegen Frauen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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