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Fünftelregelung für Abfindungen:

Ab 2025 keine Anwendung mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren.

Steuerliche Entlastung erfolgt erst über die
Einkommensteuererklärung.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung:

Krankenversicherung: 66.150 € jährlich, 5.512,50 € monatlich.

Rentenversicherung: 96.600 € jährlich, 8.050 € monatlich.

Knappschaftliche Rentenversicherung: 118.800 € jährlich, 9.900 €
monatlich.

Erhöhung des Mindestlohns und Anpassung bei Minijobs:

Mindestlohn steigt auf 12,82 € pro Stunde.

Minijob-Grenze wird auf 556 € monatlich erhöht.

Midijob-Grenze liegt künftig zwischen 556,01 € und 2.000 €
brutto.

Anpassungen beim Elterngeld:

Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wird auf 175.000
€ pro Jahr gesenkt.

Gilt für Kinder, die ab April 2025 geboren werden.

Elternzeit und Pflegezeit in Textform:

Anträge können ab 2025 digital (z. B. per E-Mail) gestellt
werden.

Elektronische Arbeitszeugnisse:

Erlaubt mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS), wenn
der Arbeitnehmer zustimmt.

Erleichterungen im Mutterschutzgesetz:

Pflicht zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung entfällt,
wenn der Ausschuss für Mutterschutz bereits passende Vorgaben
veröffentlicht hat.

Beitrag dazu: "Neuerungen im
Arbeitsrecht 2025"

Homepage:

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christburger Str. 23, 10405 Berlin

E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

Telefon: 030 74923060

Fax: 030 74923818

Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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„Änderungen im Arbeitsrecht im Jahr 2025“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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