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Beschreibung
vor 1 Jahr
Der minderjährige Erbe ist besonders schutzbedürftig, wenn der
Erblasser die Fähigkeiten des gesetzlichen Vertreters bezweifelt.
Manch volljähriger Erbe soll vor jugendlichem Ungestüm und
Unvernunft bewahrt werden. Welche Verfügungen sind denkbar? Die
rechtlichen Möglichkeiten sind viel diskutiert, aber nicht
abschließend gelöst.
Erblasser die Fähigkeiten des gesetzlichen Vertreters bezweifelt.
Manch volljähriger Erbe soll vor jugendlichem Ungestüm und
Unvernunft bewahrt werden. Welche Verfügungen sind denkbar? Die
rechtlichen Möglichkeiten sind viel diskutiert, aber nicht
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