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Bei strafrechtlichen Ermittlungen und im Strafprozess sind
datenschutzrechtliche Grundsätze außer Kraft gesetzt. Ist das
wirklich so, und welche Personlichkeitsrechte gelten dann überhaupt
noch? Mit diesen Fragen beschäftigen sich Holger und Joerg in der
aktuellen Episode der Auslegungssache. Zu Gast ist der
Vollblut-Strafverteidiger Jens Ferner, der, wie er selbst sagt, in
seinem "vorherigen Leben" als Software-Entwickler gearbeitet hat
und deshalb sehr gut einschätzen kann, wie die Ermittler in der
digitalen Forensik vorgehen. In Jens' Verfahren geht es oft um
Delikte mit IT-Bezug, doch darum soll geht es in der
Podcast-Episode nicht einmal vorrangig. Jens erzählt sehr
eindringlich und dennoch unterhaltsam aus dem Alltag eines
Strafverteidigers. Er stellt dar, wie Hausdurchsuchungen wirklich
ablaufen und gibt Tipps, wie man sich in einem solchen Fall
verhalten sollte. Den verblüfften Podcast-Hosts erklärt er, warum
vor der Polizei meist keine Daten sicher sind, auch nicht die
Privatesten. Wie sollte man selbst sein Smartphone und seinen PC
absichern, um keine Daten von sich und von anderen Personen
preisgeben zu müssen? Wie versuchen Strafermittler, an die Daten zu
kommen? Jens weist darauf hin, dass sichergestellte Datenträger wie
Festplatten und Smartphones unter Umständen von jeder
Dorf-Polizeidienststelle entsperrt und ausgelesen werden können.
Und dann tauchen vielleicht ganz neue Probleme auf, weil aus
Zufallsfunden eine andere als die ursprünglich vermutete Straftat
konstruiert werden könnte. der Rat von Jens: "Gebt bloß keinen
Zugriff auf die Geräte, egal wie sicher man sich wähnt!"

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„(Kein) Datenschutz in Strafverfahren“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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