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  4. Auf dem Weg zu Groß-Israel | Von Jochen Mitschka
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.

Am Ende des letzten PodCasts berichtete ich darüber, wie Israel
tausende von Pagern im Libanon in Bomben verwandelte und zündete.
Zwar hatte der Mossad bereits in der Vergangenheit schon
Palästinenser mittels Sprengsätze in Telefonen getötet bzw.
verletzt [1], und früher auch schon illegal Phosphor über zivilen
Gebieten eingesetzt [2], aber die Verwendung von Pagern, die für
passive Meldungen bestimmt sind, und in diesem Umfang, mit
tausenden von Opfern, das war etwas bisher Einmaliges in der
„Selbstverteidigung“ Israels. Bzw., wie Kritiker sagen, im Kampf
um Groß-Israel, oder wie Andere sagen, um die Liste des Pentagon
von 7 Ländern abzuarbeiten [3]. Andererseits drängen sich bei
Älteren auch Erinnerungen auf, wie sich die letzten Jahre der
südafrikanischen Apartheid darstellten. Damals glaubte die
dortige Regierung, sie müsste die Regierung von Angola stürzen,
ein Marionettenregime in Namibia installieren, Zimbabwe, Botswana
und Samibia angreifen, scheinbar unbesiegbar, und alles um die
Apartheid zu retten. Wie es ausging wissen wir inzwischen.
Schauen wir uns an, wie es in Israel weiter geht.

Das Völkerrecht

Beginnen wir damit festzustellen, dass Völkermord heute in
Deutschland Selbstverteidigung genannt wird, weshalb logisch
erscheint, dass auch andere Völkerrechtsverbote für Israel keine
Geltung haben. Dabei wird in Annex B [4] des CCW, der
Vereinbarung über besondere konventionelle Waffen, die Art von
Sprengmittel [5], welche Israel, getarnt in Pagern, eingesetzt
hat, ausdrücklich für illegal erklärt.

In Artikel 2 unter 4. heißt es:

„Sprengfalle bezeichnet jedes Gerät oder Material, das dazu
bestimmt, konstruiert oder angepasst ist, zu töten oder zu
verletzen, und das unerwartet funktioniert, wenn eine Person ein
scheinbar harmloses Objekt stört oder sich ihm nähert oder eine
scheinbar ungefährliche Handlung ausführt."

Solche „booby-traps“ in dem benutzten Kontext sind ausdrücklich
verboten. Die Benutzung solcher Methoden führt dazu, dass der
Verursacher in einem militärischen Konflikt ein Kriegsverbrechen
begeht, oder anders ausgedrückt, in einem militärischen Konflikt
einen Akt des Terrorismus ausübt.

In Artikel 3 heißt es, dass jede Platzierung solcher Waffen, die
dazu führen kann, dass es zu zufälligen Verlusten von Zivilisten,
Verletzungen von Zivilisten, Schäden an zivilen Objekten oder
einer Kombination davon kommt, verboten ist. Den genauen Wortlaut
übersetzt findet man in Anhang 4.

Artikel 7 beschreibt noch genauer, wann so genannte booby-traps
verboten sind, die deutsche Übersetzung findet sich in Anhang 3.

Eigentlich braucht man kein Völkerrechtler zu sein, um das
Verbrechen zu erkennen, das Israel im Libanon beging, und das von
deutschen Medien und Politikern so toll gefeiert wurde. Aber es
ist natürlich immer gut, wenn es Rechtswissenschaftler wagen,
Stellung zu nehmen. Die auf Rechtsfragen spezialisierte
Internetseite LTO hat dazu Professor Matthias Goldmann
interviewt, der die Aktion Israels im Libanon eindeutig als gegen
das Völkerrecht verstoßend beurteilt. Auszug der Stellungnahme in
Anhang 5.

Wie die Opferzahlen durch weitere Anschläge stiegen und welche
Geräte betroffen waren, lesen Sie bitte aus Formatgründen in
Anhang 7....

... hier weiterlesen:
https://apolut.net/auf-dem-weg-zu-gross-israel-von-jochen-mitschka

+++

Bildquelle: Bill Perry / Shutterstock.com

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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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