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  4. Praxis-Check WEG-Verwaltung: Virtuelle Eigentümerversammlung und Privilegierung von Steckersolargeräten auf der Zielgeraden
In der aktuellen Folge von VERWALTUNG4U befassen sich Massimo
Füllbeck und Cathrin Fuhrländer mit zwei erfreulichen
Entwicklungen für die WEG-Verwaltung:

Virtuelle Eigentümerversammlungen: Der
Bundestag hat Anfang Juli Anpassungen am Wohnungseigentumsgesetz
beschlossen, die die virtuelle Eigentümerversammlung rechtlich
absichern. Nach jahrelangen Diskussionen und der verstärkten
Nutzung digitaler Lösungen gilt dieser Schritt als längst
überfällig. Mit der Entscheidung des Bundesrats, die im September
2024 erwartet wird, soll diese Möglichkeit endgültig rechtskräftig
werden.   Privilegierung von
Steckersolargeräten: Ebenfalls erfreulich ist die
Entwicklung bei den Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken). Mit
den beschlossenen Änderungen werden diese Geräte als privilegierte
bauliche Veränderungen anerkannt. Das bedeutet, dass
Wohnungseigentümer und Mieter künftig einfacher erneuerbare Energie
auf ihren Balkonen erzeugen können, ohne dabei umfangreiche
Genehmigungen einholen zu müssen.

Diese positiven Nachrichten geben der WEG-Verwaltung zusätzlichen
Handlungsspielraum und machen es leichter, zeitgemäße Lösungen
wie die Digitalisierung und nachhaltige Energienutzung
umzusetzen. Die entscheidenden Anpassungen sind auf dem Weg, und
die finale Zustimmung des Bundesrats steht noch aus – wird jedoch
als reine Formsache betrachtet.

Bleiben Sie dran und erfahren Sie, wie diese neuen Regelungen Ihr
Tagesgeschäft positiv beeinflussen können!

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⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://ebz-akademie.de/⁠⁠⁠⁠⁠⁠  
Kontaktinformationen Gast: Cathrin Fuhrländer
⁠linkedin.com/in/cathrin-fuhrländer-090112288
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„Praxis-Check WEG-Verwaltung: Virtuelle Eigentümerversammlung und Privilegierung von Steckersolargeräten auf der Zielgeraden“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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