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Nun ist es soweit: Nach jahrelangen Verhandlungen tritt die
KI-Verordnung der EU am 1. August tatsächlich in Kraft, weil sie am
14. Juli im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Allerdings kommt
sie erst nach Übergangsfristen schrittweise zur Anwendung. Verbote
von KI-Kategorien, etwa von Social Scoring, treten nach sechs
Monaten in Kraft, die Verpflichtungen für allgemeine KI-Modelle
(General Purpose AI, GPAI) gelten nach 12 Monaten und die Regeln
für hochriskante KI-Systeme gelten nach 36 Monaten. Am meisten
Arbeit dürften Unternehmen und Behörden die umfangreichen
Transparenz- und Dokumentationspflichten machen. Im
c't-Datenschutz-Podcast werfen Redakteur Holger Bleich und
heise-Verlagsjustiziar einen genaueren Blick auf diese - je nach
Risikokategorie - unterschiedlich scharfen Regeln. Zur Seite steht
ihnen dabei Aurea Verebes. Sie berät und auditiert für die Plesnik
GmbH Unternehmen, die KI implementieren möchten oder bereits im
Unternehmen nutzen. Außerdem hat sie einen Praxisleitfaden für
Datenschutzbeauftragte verfasst, in dem sie sich bereits
ausführlich mit den neuen Anforderungen der KI-Verordnung befasst
hat. Verebes erläutert die Grundstruktur der Verordnung und
erklärt, was hinter dem risikobasierten Ansatz steckt. Außerdem
erfahrt Ihr von ihr, wo in diesem Regulierungssystem die generative
KI, also GPAI-Systeme, verortet ist. Schnell kommen die drei
Diskutanten zur Erkenntnis, dass es sich bei der KI-Verordnung vor
allem um ein echtes Compliance-Monstrum handelt. So ist
beispielsweise in vielen Einsatzfällen von KI nicht nur eine
Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich, sondern auch eine
Risikoeinschätzung. Für Berater und Auditoren entsteht hier eine
wahre Goldgrube.

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„Die KI-Verordnung: Ein Compliance-Monstrum!“

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