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  4. #3 Geschäftsleitereignung mit Herrn Dr. Dehio
In dieser Folge geht es um die Eignung von
Geschäftsleitern. Genauer gesagt: um die
Anforderungen der Aufsicht an die Eignung von
Geschäftsleitern.

Wenn eine neue Geschäftsleiterin oder ein neuer Geschäftsleiter
bestellt werden soll, hat die Aufsicht ein Wörtchen mitzureden.
Es müssen schon vor der Bestellung diverse Unterlagen bei der
Aufsicht eingereicht werden. Und dann kann es passieren, dass die
Aufsicht mit einem höflich verpackten “nein” reagiert. Das ist
gar nicht so selten. Und das kann echt blöd sein, wenn man keinen
Plan B hat.

Daher ist es eine wirklich gute Idee, sich frühzeitig die
Anforderungen der Aufsicht an die Eignung der Geschäftsleitung im
Detail anzuschauen. Und diese Anforderungen als Kriterien bei der
Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten zu nutzen. Genau
genommen ist es eine gute Idee, die Anforderungen der Aufsicht
immer auf dem Schirm zu haben. Um eine aktive Nachfolgeplanung
betreiben zu können. Damit ich gar nicht erst in die blöde
Situation komme, dass ich dringend jemanden brauche, den oder die
ich nicht habe.

Und wie lauten die Anforderungen der Aufsicht? Die BaFin erwartet
von einem Geschäftsleiter:

Fachliche Eignung.

Zuverlässigkeit.

Zeitliche Verfügbarkeit.

Hinter diesen einfach klingenden Anforderungen verbergen sich
viele Details. Und einige Tücken. Deswegen geht das auch ab und
zu mal schief. Übrigens muss ich mich nicht nur bei der
Bestellung eines Geschäftsleiters damit auseinandersetzen. Die
Aufsicht verlangt, dass ein reguliertes Unternehmen die Eignung
der bestehenden Mitglieder der Geschäftsleitung regelmäßig selbst
neu bewertet. Und das dokumentiert.

Noch ein Grund mehr, sich das Thema mal im Detail anzuschauen.
Genau das machen wir in dieser Folge und zwar gemeinsam mit:
Herrn Dr. Andreas Dehio. Herr Dr. Dehio ist
Partner bei der Anwaltskanzlei Linklaters. Er
ist spezialisiert auf Bankaufsichtsrecht, Investmentrecht,
Wertpapierhandelsrecht und interne Ermittlungen bei regulierten
Unternehmen. Und er ist auch Expertenbeirat beim Verband der
Auslandsbanken. Ein Hard Core Aufsichtsrechtler, wie er sich in
unserem Vorgespräch bezeichnet hat.

Der Aufbau dieser Folge ist wie folgt:

00:00:00 Intro

00:03:36 Einführung in das Thema

00:20:28 Anforderungen an die fachliche Eignung

00:59:46 Anforderungen an die Zuverlässigkeit

01:08:04 Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit

01:19:06 Vorbereitung einer Bestellung

01:25:00 Outro mit einigen inhaltlichen Hinweisen

Im Gespräch genannte Dokumente der Aufsicht zur
Geschäftsleitereignung

BaFin: „Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und
KAGB“ vom 29.12.2020

EBA und ESMA: „Leitlinien zur Bewertung der Eignung von
Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von
Schlüsselfunktionen“ (EBA/GL/2021/06, ESMA35-36-2319) vom 2. Juli
2021

EZB: „Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation
und persönlichen Zuverlässigkeit“ aus Dezember 2021

Im Gespräch verwendete Abkürzungen

SSM = Single Supervisory Mechanism

JST = Joint Supervisory Team

ALCO = Asset Liability Committee

EBA = European Banking Authority

ESMA = European Securities and Markets Authority

Kontaktdaten:

Kontaktdaten von Herrn Dr. Andreas Dehio:
https://linklaters.de/de-de/team/andreas-dehio

Plattform-Compliance und Kontaktdaten von Frau Dr. Andrea
Fechner: https://plattform-compliance.de/

Beratungstätigkeit von Frau Dr. Andrea Fechner:
https://fechner-consulting.de/

Weitere Informationen zur Folge:

Schnitt der Folge: Juliane Fritz, https://julianefritz.com/

Musik: Future People by Chill Study (Standard License,
PremiumBeat)
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„#3 Geschäftsleitereignung mit Herrn Dr. Dehio“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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