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  4. Kontinuierliche Verfolgung Andersdenkender | Von Wolfgang Bittner
Ein Standpunkt von Wolfgang Bittner.

Allgemein bekannt ist, dass in der Vergangenheit Kritiker der
Obrigkeit und auch Menschen, die andere als die gängigen oder
verordneten Vorstellungen von gesellschaftlichem Leben hatten,
verfolgt wurden. In Rom wurden Christen verbrannt, im
europäischen Mittelalter Hexen, bis vor kurzen gab es in manchen
Landesteilen Deutschlands noch Aufregung, wenn eine Katholikin
einen Protestanten heiratete. Auch die Verfolgungen in der
Nazi-Diktatur bleiben unvergessen.

Weniger bekannt ist mittlerweile, dass nach 1945 eine regelrechte
Kommunistenjagd stattfand. 1951 hatte die Bundesregierung einen
Antrag auf Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD)
gestellt, dem das Bundesverfassungsgericht am 17. August 1956
durch ein Urteil stattgab. Die Folgen des Verbots für die linke
Bewegung in der sich neu formierenden Gesellschaft der BRD waren
gravierend. Die Partei wurde aufgelöst, das Parteivermögen
eingezogen, Büros wurden geschlossen, Zeitungen verboten,
Druckereien, Buchhandlungen und Wohnungen durchsucht, viele
Funktionäre verhaftet. Der Pateivorsitzende Max Reimann und
mehrere Spitzenfunktionäre flüchteten in die DDR, um einer
Verhaftung zu entgehen.

Die Repressionen und tausende von Urteilen gegen Kommunisten
hatten schon vor dem KPD-Verbot zu einem dramatischen
Mitgliederschwund geführt, wodurch die kommunistische Bewegung in
der bundesdeutschen Politik bedeutungslos wurde. Es wurden sogar
Linke wegen „verfassungsfeindlichen Beziehungen“, also wegen
einer „Kontaktschuld“ zu Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie an
Veranstaltungen in der DDR teilgenommen hatten. Es kam vor, dass
sie vor denselben Richtern standen, die sie während des
Nationalsozialismus ins Konzentrationslager geschickt hatten.

1968 gründete sich als kommunistische Nachfolgeorganisation, die
Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die aus politischen
Erwägungen geduldet wurde. Aber die Mitglieder standen unter
Beobachtung des Verfassungsschutzes, und schon drei Jahre später
gab es den sogenannten Extremisten-Erlass, auch Radikalen-Erlass
genannt, dem viele Andersdenkende, überwiegend Kommunisten,
anheimfielen. Diese Opfer, von denen manche während des
Nationalsozialismus in Konzentrationslagern überlebt hatten,
wurden nicht selten von Beamten, Staatsanwälten und Richtern
verhört und drangsaliert, die schon vor 1945 Jagd auf sie gemacht
hatten.

Gemeinsam mit Bundeskanzler Willy Brandt hatte sich am 28. Januar
1972 die Ministerpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, dass
Bewerber und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst künftig auf ihre
Verfassungstreue hin überprüft werden sollten. Der unter dem
Titel "Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in
extremistischen Organisationen" ergangene Beschluss führte zu
einer erneuten Hetzjagd wieder auf Sozialisten und Kommunisten.
Hunderttausende von Bewerbern für den öffentlichen Dienst wurden
auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ überprüft.[1]

Zahlreiche Behördenbedienstete und tausende von
Verfassungsschutzbeamten hatten alle Hände voll zu tun. Betroffen
von der Überprüfungspraxis waren nicht nur Personen, die sich für
bedeutende öffentliche Ämter, für Hochschullehrerstellen oder
Tätigkeiten im sicherheitsempfindlichen Bereich bewarben, sondern
ebenso Lehrer, Juristen, Mediziner, Volkswirte, Landvermesser und
so weiter. Sogar Lokomotivführer, Briefzusteller und
Friedhofsgärtner fielen dem Radikalenerlass zum Opfer...

... hier weiterlesen:
https://apolut.net/kontinuierliche-verfolgung-andersdenkender-von-wolfgang-bittner

+++

Vorabdruck aus einem im September im Verlag zeitgeist
erscheinenden Buch von Wolfgang Bittner mit dem Titel: „Niemand
soll hungern, ohne zu frieren“ Untertitel: „So wie es ist, kann
und wird es nicht bleiben.“ Erstveröffentlichung:
www.nachdenkseiten.de/?p=114932

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