Weshalb Sie nie einen Arbeitsvertrag umschreiben sollten!

Weshalb Sie nie einen Arbeitsvertrag umschreiben sollten!

20 Minuten

Beschreibung

vor 1 Woche

- Arbeitsvertrag wesentlichen Vertragsbedingungen


- Lohn, Arbeitszeit, Arbeitstage, Urlaub, Kündigungsfristen/
Probezeit


- Nachweisgesetz beachten


- Bindung an unwirksame Klausel des Arbeitgebers


- Unwirksame Klausel oft besser als Änderung durch Arbeitnehmer
und wirksame Klausel


- Individualvereinbarung





Artikel:


1. Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag


2. Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag


3. Rückzahlungsvereinbarungen im Arbeitsvertrag





Homepage:


Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin -Andreas Martin






Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: