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Beschreibung
vor 2 Jahren
Alle Mitglieder der Apothekerkammer müssen künftig über einen
Zeitraum von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte sammeln, um ihre
Fortbildungsverpflichtung zu erfüllen. Es gibt zwei verschiedene
Arten von Fortbildungspunkten und diese werden zentral
dokumentiert. Ein Punkt umfasst 30 Minuten Fortbildung.
Welche Fortbildungen geltend gemacht werden können und wie
die Kammer das dokumentiert, erläutert Mag. Stefan Deibl, der
Leiter der Fort- und Weiterbildungsabteilung der Apothekerkammer,
im Gespräch mit Springer-Redakteurin Verena Kienast.
Zeitraum von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte sammeln, um ihre
Fortbildungsverpflichtung zu erfüllen. Es gibt zwei verschiedene
Arten von Fortbildungspunkten und diese werden zentral
dokumentiert. Ein Punkt umfasst 30 Minuten Fortbildung.
Welche Fortbildungen geltend gemacht werden können und wie
die Kammer das dokumentiert, erläutert Mag. Stefan Deibl, der
Leiter der Fort- und Weiterbildungsabteilung der Apothekerkammer,
im Gespräch mit Springer-Redakteurin Verena Kienast.
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