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Beschreibung
vor 1 Jahr
In dieser Ausgabe geht es um die sogenannte "Lex Möhlmann", mit
der das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2023 den
Grundsatz Ne bis in idem - nicht zweimal in derselben
Sache bestätigt hat (Art. 103,3 GG). Warum darf ein
Straftäter, der ursprünglich freigesprochen wurde, bei neuer
Beweislage nicht erneut wegen derselben Sache vor Gericht
gestellt werden? Entgeht er damit nicht seiner gerechten Strafe?
Worum geht es aber überhaupt bei Strafe?
Begründung des BVerfG zum Fall Möhlmann.
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