Beschreibung

vor 1 Monat

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum
kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wurde
das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt. Es tritt
wahrscheinlich zum 1. April 2024 in Kraft.





Danach darf jede erwachsene Person bis zu 25 Gramm Cannabis
besitzen und mit sich führen.





- vorher war dies eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz


- jetzt straffreier Konsum für Erwachsene möglich


- kein generelles Verbot von Cannabis


- am Arbeitsplatz?


- Besonderheiten: Straßenverkehr / sicherheitsrelevante Bereiche


- in der Pause?


- Arbeitseinsatz ungefährlich möglich/ nicht mehr einsatzfähig


- generelles Verbot am Arbeitsplatz möglich, z.B. durch
Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag, aber sogar durch
Anordnung des Arbeitgebers





Artikel:


FAQ zum Cannabisgesetz des Bundestages





Homepage:


Rechtsanwalt Andreas Martin in Marzahn



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