Der französische Senat und die Nationalversammlung haben bereits
zugestimmt, nun muss als letzte Instanz noch der Kongress
entscheiden, ob die Freiheit, eine Schwangerschaft zu beenden,
tatsächlich in der französischen Verfassung verbrieft wird. Die
nötige Dreifünftelmehrheit gilt als sicher. Frankreich wäre damit
weltweit das erste Land, das die Entscheidungsfreiheit einer
ungewollt Schwangeren, ob sie ihr Kind austragen möchte oder nicht,
auf höchster Ebene schützt. Der französische Präsident Emmanuel
Macron sagte, diese Änderung sei ein wichtiges Zeichen vor dem
Hintergrund, dass Frauen in vielen anderen Ländern nicht frei über
ihren Körper bestimmen dürfen, beispielsweise in den USA oder in
Polen. Annika Joeres berichtet für ZEIT ONLINE und DIE ZEIT aus
Frankreich und ordnet diese Verfassungsänderung für uns ein. 2006,
Deutschland, ein Sommermärchen. Neun Jahre später dann, 2015, der
Skandal. Die Fußballweltmeisterschaft der Männer soll nach
Recherchen des Spiegels nur wegen Bestechungszahlungen nach
Deutschland gekommen sein. Noch immer sind nicht alle Umstände der
damaligen WM-Vergabe geklärt. Vor dem Landgericht Frankfurt müssen
sich jetzt drei ehemalige Funktionäre des Deutschen Fußball-Bundes
(DFB) verantworten, Horst R. Schmidt, Wolfgang Niersbach und Theo
Zwanziger sind wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den
Ereignissen im Jahr 2006 angeklagt. Was ihnen vorgeworfen wird und
welche Erkenntnisse der Prozess bringen könnte, weiß Oliver
Fritsch. Er ist Sportredakteur bei ZEIT ONLINE. Und sonst so: Igel
erwachen wegen milder Temperaturen zu früh aus dem Winterschlaf.
Wir Menschen können ihnen helfen. Moderation und Produktion: Simone
Gaul Mitarbeit: Mathias Peer und Lea Schüler Fragen, Kritik,
Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links
zur Folge: Frankreich: Senat stimmt für Aufnahme von
Schwangerschaftsabbrüchen in Verfassung Fußball-WM 2006 in
Deutschland: Kein Deal im Sommermärchen-Prozess Kicken kann
er/Franz Beckenbauer: Der Fußballer, der aus der Zukunft kam Ihre
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