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Beschreibung
vor 3 Jahren
Seit dem 1. Januar 2023 mit Inkrafttreten der neuen EU VO 2021/2117
unterliegen entalkoholisierte Weine nicht mehr dem
Lebensmittelrecht, sondern dem Weinrecht. Und plötzlich dürfen die
"alkoholfreien Weine" nur noch als entalkoholisierte Weine
bezeichnet werden, oder? Welche Rebsorten dürfen aufs Etikett?
Womit darf nun die Süße eingestellt werden? Diese und weitere
Aspekte besprechen Bernhard Schandelmaier und Johanna Hartmann in
einer neuen Folge des Vinocast.
unterliegen entalkoholisierte Weine nicht mehr dem
Lebensmittelrecht, sondern dem Weinrecht. Und plötzlich dürfen die
"alkoholfreien Weine" nur noch als entalkoholisierte Weine
bezeichnet werden, oder? Welche Rebsorten dürfen aufs Etikett?
Womit darf nun die Süße eingestellt werden? Diese und weitere
Aspekte besprechen Bernhard Schandelmaier und Johanna Hartmann in
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