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  4. #6 Die "Urfassung" der Stiftungssatzung der Kulturstiftung der Länder
Nachdem Bundeskanzler Willy Brandt in seiner Regierungserklärung
vom 18. Januar 1973 die Idee einer auf nationaler Ebene tätigen
Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur geäußert hat, dauert es
über 15 Jahre bis am 1. April 1988 die Kulturstiftung der Länder.
Zweieinhalb Jahre später, am 15. Mai 1975, legt die Bundesregierung
erstmals einen Entwurf vor. Darin spricht Bundesinnenminister
Werner Maihofer auch über die Aufgabe des Staates, Kunst und Kultur
zu fördern und über verfassungsrechtliche Erwägungen zur Begründung
einer Zuständigkeit bzw. Kulturkompetenz des Bundes. Viele
Formulierungen von Maihofer über den Stiftungszweck finden sich
heute in der Stiftungssatzung der Kulturstiftung der Länder. Dies
ist die sechste von zehn Folgen einer Podcast-Serie über die
Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder. Alle Folgen finden Sie
auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter
www.kulurstiftung.de/vorgeschichte
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„#6 Die "Urfassung" der Stiftungssatzung der Kulturstiftung der Länder“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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