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  4. Folge 24 | Jonas Elbeshausen zum LSB-Hilfsprogramm Aktiv für Geflüchtete
In der Folge 24 geht es um das aktuelle LSB-Hilfsprogramm
Aktiv für Geflüchtete. Philipp Seidel hat Jonas Elbeshausen zu
Gast, der sich im RSB-Team neben seinem Kernthema Sportstättenbau
auch um diese und weitere Fördermittel kümmert. Im Kurzgespräch
gibt er einen Überblick über förderfähige Maßnahmen und Tipps zum
Ablauf von der Antragstellung bis zur Abrechnung. 

Innerhalb des LSB-Programms hat der Regionssportbund sogar nach
2015-2017 wieder ein eigenes Kontingent, das er direkt verwaltet
und über welches seine Vereine die Möglichkeit haben,
unkompliziert bis zu 500€ zu beantragen. Und das sogar
rückwirkend! Eine absolute Besonderheit, wenn man sich mit
Fördermitteln beschäftigt. - Der Förderzeitraum endet NEU: am 30.
Juni 2024. Pro Verein sind weiterhin bis zu sechs Anträge
möglich. Anträge können per E-Mail oder postalisch an den
Regionssportbund Hannover gestellt werden. 

Gefördert werden können: Sportkleidung und -schuhe für
geflüchtete Menschen, Transportausgaben, um Geflüchtete von ihren
Unterkünften zu den Angeboten zu transportieren, Materialien und
Ausrüstung, die für die Umsetzung von Angeboten notwendig sind,
Ausgaben für Übersetzungen, Aufwandsentschädigungen für
Helfer:innen, Kinderbetreuungsausgaben, kostenlose Verpflegung
während der Angebote, Eintrittsgelder für Schwimmbäder. Die
Vorlage von Ausgabebelegen im Rahmen der Abrechnung ist nicht
erforderlich. Jedoch sind die Originalbelege für die
förderfähigen Ausgaben in Höhe von bis zu 500,- € zehn Jahre vom
Antragsteller aufzubewahren und im Falle einer Prüfung
vorzulegen. Werden die Fördermittel für Honorare für Helferinnen
und Helfer bzw. für Kinderbetreuung eingesetzt, sind von den
abrechnenden Personen jeweils einzeln die beigefügten Vordrucke
zu nutzen. 

Weitere Förderungen im Hilfsprogramm: 

++ Update: Kurz nach der Aufnahme wurde bekanntgegeben,
dass sowohl die Fördermittel der Sonderförderung
"Mitgliedsbeiträge & Sportausrüstung" (Bewerbungsschluss: 20.
November 2022) als auch "Starthelfer:innen" (Bewerbungsschluss:
31. Dezember 2022) bereits ausgeschöpft sind. Ein entsprechender
Hinweis findet sich auf den jeweiligen Unterseiten der
LSB-Homepage „Aktiv für Geflüchtete“ inklusive Kontaktdaten zur
weiteren Förderberatung. ++ 

Mehr zum aktuellen Stand und den Rahmenbedingungen finden Sie
unter:
https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sportentwicklung/integration-im-und-durch-sport/bundesprogramm-ids/neue-foerdermoeglichkeiten

Weitere Angebote des LSB zur Unterstützung der Integration im
Verein: 

• Sportwörterbuch-App • Nichtmitgliederversicherung •
LSB-Richtlinie Integration (Vereine können unabhängig von den
500-Euro-Pauschalen für ihr integratives Engagement mit
Geflüchteten auch weiterhin Förderanträge über diese Richtlinie
stellen) • 17 Koordinierungsstellen • Haltung
zeigen • Gemeinsam helfen (Niedersachsen packt an) 

Zudem unterstützt die Nds. Lotto-Sport-Stiftung Vereine mit 500,-
€ (zum Beispiel für Reisekosten, Unterbringungskosten o.Ä.) für
Aktivitäten, bei denen der Sport nicht im Vordergrund steht
(Hör-Tipp: Folge 10). 

LSB und Stiftung machen gegenseitig auf ihre Fördermöglichkeiten
aufmerksam. 

Mehr zum LSB-Hilfsprogramm „Aktiv für Geflüchtete“ sowie weitere
Tipps und Angebote des LSB zur Unterstützung der Integration im
Verein findet man unter:
https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sportentwicklung/integration-im-und-durch-sport/aktiv-fuer-gefluechtete 

Für weitere Fragen zu Förderungen im Rahmen des
LSB-Hilfsprogramms steht Jonas Elbeshausen gerne persönlich zur
Verfügung. Tel.: 0511 800 79 78-65 oder per E-Mail:
elbeshausen@rsbhannover.de; Auch im Thema ist als zuständiger
Sportreferent unser Kollege Steffen Heber (0511 800 79 78-35;
heber@rsbhannover.de).
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„Folge 24 | Jonas Elbeshausen zum LSB-Hilfsprogramm Aktiv für Geflüchtete“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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