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Vielleicht haben Sie auch davon gelesen: Arbeitnehmer:innen
sollen einen ewigen Urlaubsanspruch haben. Doch stimmt das
überhaupt? Gerade beim Urlaub gab es viel Rechtsprechung, vor
allem durch den Europäischen Gerichtshof. Ich erläutere kurz und
bündig die Entwicklung. Und am Ende wissen Sie, wann der Urlaub
tatsächlich verfällt - und wann nicht.

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mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.

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Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim
Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine
Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis,
der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen
zum Stichwort „Zeugnis“.
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„#017 Ewiger Urlaubsanspruch?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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