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  3. Arbeitsrecht in der Pflege Podcast
  4. #018 Mindestlohn und Mehrurlaub in der Pflege
Zum 1. Mai 2023 wird der Mindestlohn in der Pflege angehoben.
Doch wo ist der eigentlich geregelt? Und welche Unternehmen bzw.
welche Beschäftigte werden von der Regelung erfasst. Ganz
praktisch: In der gleichen Vorschrift steht auch der Mehrurlaub
für Pflegekräfte. Also erläutere ich gleich mal beides.

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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.

Link zum Buch

Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim
Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine
Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis,
der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen
zum Stichwort „Zeugnis“.
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„#018 Mindestlohn und Mehrurlaub in der Pflege“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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